Allgemeine Verkaufsbedingungen

Grundsätze und Geltungsbereich

1.1  Die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkaufsaktivitäten von BMA Biomedicals als Geschäftsbereich der Chemoforma AG (nachfolgend BMA), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2  BMA behält sich das Recht vor, die Lieferung der Produkte durch ein von ihr selbst gewähltes Unternehmen durchführen zu lassen.

1.3  Mit der Bestellung erklärt sich der Käufer mit den folgenden Bedingungen einverstanden. Darüber hinaus ist BMA nicht an die Einkaufsbedingungen des Käufers gebunden, selbst wenn eine solche Abweichung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Es gelten ausschließlich die Verkaufsbedingungen von BMA, auch wenn eine Bestellung Nachträge oder abweichende Formulierungen enthält oder zusätzliche Bedingungen vorsieht.

 

Preise

2.1  Die Preise werden grundsätzlich in Schweizer Franken (CHF) angegeben, können aber auf Kundenwunsch auch in US-Dollar oder Euro angegeben werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und/oder Umsatzsteuer. In der Regel sind alle Preise inklusive Innen- und Außenverpackung.

2.2  BMA behält sich das Recht vor, für Sonderanfertigungen und/oder für Sendungen mit Kühlakkus oder Trockeneis einen Aufpreis zu erheben.

2.3  Für alle Sendungen fallen Versand- und Bearbeitungsgebühren an.

2.4  Alle Preise können sich vor Auftragsbestätigung ohne vorherige Ankündigung ändern. Produkte werden jedoch nicht ohne vorherige Benachrichtigung zu erhöhten Preisen versendet.

2.5  BMA behält sich das Recht vor, für zurückgesendete Waren eine Gebühr für erneute Prüfung und Wiedereinlagerung zu erheben.

2.6  BMA behält sich das Recht vor, Bestellungen nicht auszuführen, falls das Produkt ausnahmsweise nicht mehr hergestellt werden kann oder der Kunde frühere Rechnungen nicht beglichen hat.

 

Bestellabwicklung

3.1  Bestellungen können telefonisch, per E-Mail oder online über die Website von BMA aufgegeben werden. Angebote und Bestellungen, die mündlich oder elektronisch übermittelt werden, sind erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von BMA durch eine Bestellnummer bestätigt wurden.

3.2  Bestellungen bei BMA sind für den Käufer verbindlich und entbinden die beteiligten Parteien nicht von ihren Liefer- bzw. Annahmeverpflichtungen sowie ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber BMA.

 

Lieferung und Annahme

4.1  Katalogprodukte werden innerhalb eines Werktages nach Zahlungseingang oder zum vereinbarten Liefertermin versandt. Sonderanfertigungen werden schnellstmöglich versandt, nachdem der Kunde dem von BMA vorgeschlagenen Versandtermin zugestimmt hat.

4.2  Die Lieferbedingungen können je nach Land variieren. Einzelheiten erfahren Sie bei der Versandabteilung von BMA unter info@bma.ch oder telefonisch unter +41 61 811 6222.

4.3  Vereinbarte Lieferfristen beziehen sich auf den Versandtermin der Ware. Wird die Lieferfrist überschritten, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist für die Lieferung festzulegen.

4.4  Die Haftung von BMA für Nichterfüllung oder Lieferverzögerung ist auf den Rechnungsbetrag der Ware beschränkt.

4.5  Die Lieferverpflichtung von BMA ruht, solange der Käufer mit seinen Verpflichtungen im Verzug ist.

4.6  Betriebsstörungen, Lieferengpässe oder -ausfälle seitens unserer Lieferanten, Rohstoff-, Energie- und/oder Personalmangel, Streiks, Aussperrungen, Probleme bei der Beschaffung von Transportmitteln, Verkehrsbehinderungen und Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von der Liefer- bzw. Abnahmeverpflichtung und von der Haftung für daraus entstehende Folgeschäden. Finanzielle Verpflichtungen aus bereits gelieferten Waren oder Dienstleistungen bleiben hiervon jedoch unberührt.

 

Garantie

5.1  BMA garantiert die Reinheit, Identität und Zusammensetzung der gelieferten Produkte gemäß den Ergebnissen des Analysedatenblatts der jeweiligen Charge. Es obliegt jedoch allein dem Käufer, vor der Verwendung die Eignung aller Materialien für den beabsichtigten oder spezifischen Zweck zu prüfen. BMA übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung seiner Produkte für einen bestimmten Zweck, es sei denn, dies wurde zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5.2  Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen, um festzustellen, ob Zustand und Menge der Ware der vertraglichen Vereinbarung entsprechen. Mängelrügen, die bei der Prüfung festgestellt werden, sind innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt schriftlich unter Angabe der Produktbezeichnung, der Chargennummer und der Rechnungsnummer einzureichen.

5.3  Legt der Käufer rechtzeitig eine Mängelrüge vor und ist diese berechtigt, hat er Anspruch auf kostenlosen Ersatz des betreffenden Produkts. Entspricht auch die Ersatzlieferung nicht der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

5.4  Reklamierte Produkte dürfen nur mit Zustimmung von BMA zurückgesendet werden. Die Versandmodalitäten der Rücksendung müssen im Voraus mit BMA abgestimmt werden.

5.5  Die Haftung von BMA ist jeweils auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

 

Verwendung und Haftung

6.1  BMA weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Produkte ausschließlich für Labor- und Forschungszwecke bestimmt sind. BMA liefert diese Produkte daher nur an öffentliche Forschungs-, Versuchs- und Lehrinstitute, technische Einrichtungen und entsprechende Industrieunternehmen. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.

6.2  BMA untersagt ausdrücklich die Weitergabe gefährlicher Stoffe an Privatpersonen. BMA weist außerdem darauf hin, dass das Fehlen eines Gefahrenhinweises nicht bedeutet, dass das betreffende Produkt harmlos ist. BMA übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch Verwendung im Haushalt oder an Menschen und Tieren entstehen. BMA übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden, die durch Handhabung oder Lagerung der Produkte entstehen.

6.3  Sofern nationale oder internationale Gesetze oder Vorschriften für eine Lieferung, einschließlich Lieferung, Lagerung, Verarbeitung oder Handel mit bestimmten Produkten, gelten, sind diese vom Käufer zu beachten.

6.4  Alle in Katalogen, Broschüren, Publikationen und anderen gedruckten oder elektronischen Medien enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen von BMA zusammengestellt. BMA übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler oder Druckfehler.

 

Schutzrechte

7.1  Die Produkte werden jeweils vorbehaltlich der Schutzrechte geliefert.

7.2  Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich etwaiger Nebenforderungen, Eigentum von BMA. Werden die gelieferten Waren zur Herstellung eines neuen Produkts verwendet, verbleiben die Schutzrechte beim Verkäufer.

7.3  Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz angemessener Mahnungen nicht nach, behält sich BMA das Recht vor, weitere Lieferungen an den Käufer zurückzuhalten.

 

Zahlungsbedingungen

8.1  Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Rechnungen von BMA innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Zahlung kann per Kreditkarte, Bankscheck oder Überweisung erfolgen. Für überfällige Rechnungen wird eine monatliche Servicegebühr von 1,5 % erhoben (18 % jährlich bzw. der nach geltendem Recht maximal zulässige Satz).

8.2  Skontoabzüge auf Rechnungen sind nicht zulässig. Minderbeträge auf unsere Rechnungen sind nur mit einer Gutschrift oder einem entsprechenden Vermerk möglich und gelten andernfalls als verspätete oder unvollständige Zahlung.

8.3  BMA kann nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

 

Patentansprüche, Schutzrechte, Beratung

9.1  Mit jedem Kauf erwirbt der Käufer das Produkt, jedoch keine weiteren damit verbundenen Rechte. Insbesondere verbleibt BMA im Besitz aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Herstellung und Zusammensetzung des Produkts.

9.2  Die Verwendung von Marken in Angeboten berechtigt nicht zur Nutzung dieser Marken. Die Genehmigung zur Nutzung muss vom Käufer stets im Voraus und schriftlich von BMA eingeholt werden. BMA kann nach eigenem Ermessen Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten verlangen.

9.3  BMA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Verwendung oder der Weiterverkauf unserer Produkte keine Patentrechte Dritter verletzt.

9.4  BMA verpflichtet sich, seinen Kunden nach bestem Wissen und Gewissen technischen Support anzubieten. Alle Vorschläge des Anbieters zur Verwendung, Anwendung oder Eignung der Produkte stellen keine ausdrückliche Erfolgsgarantie dar.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter folgendem Link.

Augst, Juli 2024

BMA Biomedicals
Ein Geschäftsbereich der Chemoforma AG
Rheinstrasse 28-32
CH - 4302 Augst (Schweiz)

Telefon: +41 61 811 6222
E-Mail: info@bma.ch